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In La Berra gibt es seit 2013 eine Ruhezone für Wildtiere. Sie ist ein wichtiger Ort für menschliche Aktivitäten, aber auch für wild lebende Säugetiere und Vögel. Auf dem Gelände sind erlaubte Routen ausgeschildert, auf denen man Winterwanderungen und Spaziergängen unternehmen kann. Es ist Pflicht, auf diesen offiziellen Routen zu bleiben und Hunde vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Wer gegen diese Bestimmungen verstösst, kann mit einer Ordnungsstrafe bestraft werden, die vom Aufsichtspersonal des Amtes für Wald und Natur ausgestellt wird.

An strategischen Punkten wurden Schilder aufgestellt, um die Öffentlichkeit über die geltenden Bestimmungen vor Ort zu informieren. Die Karte mit den erlaubten Routen kann auf der Website des Amts für Wald und Natur (WNA) eingesehen werden.

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